Strom in den eigenen vier Wänden:
Anmelden ist Pflicht, sonst ist er weg
 

Für die einen ist es eine Selbstverständlichkeit, andere wiederum haben es gar nicht auf dem Schirm: Strom anmelden zu jedem Umzug. Ohne viel Aufwand ist das möglich. Zählernummer und Zählerstand einfach den Stadtwerken Neuss mitteilen auf jedem erdenklichen Weg: Per Telefon, Mail, Brief, Fax oder persönlich beim Kundenservice. Dennoch vergessen dies manche Kunden. Das kann fatale Folgen haben. Denn irgendwann ist er weg – der Strom.

Nicht angemeldet – Strom gesperrt

700x465-Daniel-Sowa.jpgSo erging es auch Lisa – die Person ist fiktiv, die Geschichte real. Die junge Frau hatte nach ihrem Schulabschluss ihre erste eigene Wohnung in Neuss bezogen. Zunächst ging alles gut. Doch eines Morgens wunderte sich Lisa, dass kein Licht funktionierte. Als dann auch noch Toaster und Fön streikten, dämmerte ihr, dass sie keinen Strom mehr hatte. Dass ihr das drohen könnte, hätte sie ahnen können. Erst als der Strom weg war, raffte sie sich auf. Ein Anruf bei den Stadtwerken Neuss brachte Klarheit. „Der Zähler war gesperrt“, erinnert sich Kundenberater Daniel Sowa. Dafür genügte ihm ein Blick in die Kundendaten. Schnell konnte er der jungen Kundin helfen. Denn Lisa gab den Zählerstand und die Zählernummer durch, teilte ihre persönlichen Daten sowie die Bankverbindung mit. Und hatte rasch wieder Strom.

An- und Abmeldung erfolgen nicht automatisch

„Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Strom anzumelden“, erklärt Sowa. Das erfolge nicht automatisch und sei auch nicht Aufgabe der Hauseigentümer. Manche Kunden wissen das offenbar nicht. Auch nicht, dass sie in dem Moment, sobald sie in ihrem neuen Zuhause Strom verbrauchen – ob für Licht, Waschmaschine oder Handy-Aufladen – einen Vertrag abschließen. Wenn die Stadtwerke Neuss feststellen, dass Strom 700x465-Strom-anmelden-Formular.jpgüber einen Zähler verbraucht wird, der nicht angemeldet ist, „kontaktieren wir den Eigentümer oder die Hausverwaltung und fragen an, wer die Wohnung nutzt“, sagt Sowa. Dann erfolgen Aufforderungen zur Anmeldung. „Bei über 80.000 Haushalten, die zu unseren Kunden zählen, können wir ja nicht persönlich überprüfen“, sagt Sowa. Reagiert der Kunde nicht, wird der Strom gesperrt. Dies sei aber das letzte Mittel. Strom anmelden und bezahlen zu müssen – das ist offenbar nicht für jeden selbstverständlich, wissen die Kundenberater bei den Stadtwerken Neuss. „Dies ist auch nicht auf eine bestimmte Klientel beschränkt, sondern geht durch alle Gesellschaftsschichten: ob arm oder reich, ob gebildet oder ungebildet, ob jung oder alt, ob mit oder ohne Migrationshintergrund.“

Lösungen gemeinsam finden bei Zahlungsproblemen

Dass der Strom gesperrt wird, kann auch drohen, wenn Rechnungen auf Dauer nicht bezahlt werden. „Bei Zahlungsproblemen versuchen wir zunächst, mit unseren Kunden Lösungen zu finden“, erklärt Sowa, der seit sieben Jahren im Kundendienst der Stadtwerke Neuss arbeitet. Mal kann ein Aufschub, mal eine Ratenzahlung oder eine Abtretungserklärung ans Jobcenter helfen. „Es gibt aber auch Kunden, die die Rechnungen einfach nicht verstehen“, hat Sowa erlebt. Meist seien es Analphabeten, die sich dann im Kundenbüro erklären lassen, wie viel sie überweisen müssen. „Ihnen ist es unangenehm, offenbaren zu müssen, dass sie nicht lesen und schreiben können“, weiß Sowa. Für die Kundenberater sei es eine Selbstverständlichkeit, dann besonders verständnisvoll zu helfen. Sowa: „Schließlich sind die Hürden für diese Kunden schon besonders hoch.“

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Nicht für Nachmieter zahlen, daher Strom abmelden

Ebenso wichtig wie die Anmeldung ist auch die Abmeldung von Strom zum Auszug. Auch dann müssen Kunden Zählernummer und Zählerstand den Stadtwerken Neuss durchgeben. In ihrem ureigenen Interesse: Denn sobald neue Mieter eingezogen sind, läuft deren Verbrauch auf Kosten des bisherigen Bewohners, wenn er sich nicht abgemeldet hat.
Etwa 200 An- beziehungsweise Abmeldungen bearbeiten Daniel Sowa und seine Kollegen durchschnittlich im Monat. Dazu kommen zahlreiche Kundenkontakte bei Fragen zur Stromrechnung, zum Verbrauch oder zum Vertrag. Sorgen bereitet den Beratern, wenn insbesondere ältere Kunden oder Menschen mit Migrationshintergrund von obskuren Anbietern angerufen werden. „Manchmal gehen die Kunden telefonisch auf ein Wechsel-Vertragsangebot ein und sind sich dessen gar nicht bewusst“, erzählt Sowa. Wer unsicher ist, sollte binnen 14 Tagen sein Widerrufsrecht nutzen, rät er. Auch dabei hilft der Kundenservice der Stadtwerke Neuss.


Ihre Bärbel Broer, freie Journalistin und Autorin des Stadtwerke-Magazin

 

 

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